Am 1. Juni 2007 ist die EU-Chemikalienpolitik (REACH) in allen EU-Staaten in Kraft getreten, und soll bis 2018 vollständig umgesetzt sein.
Dadurch ergeben sich Verpflichtungen für Chemielieferanten und deren Kunden. In der sechsmonatigen Vorregistrierungsphase müssen die Chemikalien, auf die die Chemieindustrie nicht verzichten will oder kann, bis Ende November 2008 angemeldet werden. Im ersten Schritt werden Stoffe im größten so genannten Mengenband registriert: Stoffe, deren Produktions- oder Importvolumen 1000 Tonnen jährlich übersteigt. Für diese gilt ein Registrierungszeitrahmen von dreieinhalb Jahren nach Inkrafttreten von Reach, für Stoffe von mehr als 100 Tonnen Volumen sechs Jahre und für Stoffe in Mengen von einer bis 100 Tonnen elf Jahre. Besonders gefährliche Chemikalien müssen unabhängig vom Volumen bis Ende November 2010 registriert werden. Das trifft etwa auf krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe zu, aber auch auf Substanzen, die besonders gefährlich für die Umwelt sind.
Als Importeur und Distributeur von Stoffen und Zubereitungen arbeiten wir eng mit Industrie- und Handelsverbänden zusammen, um ständig auf dem neuesten Stand der Anwendung und Auslegung der REACH-Verordnung zu bleiben. Zur Zeit, erarbeitet das REACH Implementation Projects (RIP) die Durchführungsbestimmungen zur REACH-Verordnung. Nach deren Fertigstellung, werden die Ergebnisse der Industrie und dem Handel zur Erläuterung und Klarstellung hinsichtlich REACH zur Verfügung stehen.
Wir bereiten deshalb derzeit die Vorregistrierung alle unserer importierten Produkte vor. Die Vorregistrierung ist Bedingung dafür, dass Übergangsfristen für die Vermarktung genutzt werden können.
Zur Sicherstellung der gesetzlichen Vorgaben, arbeiten wir eng mit unsere Kunden und Lieferanten zusammenarbeiten. Die einfache und kostengünstige Abwicklung im Interesse unserer Kunden steht dabei im Vordergrund.
Sollten Sie weitere Fragen haben, so wenden Sie sich gerne an reach@terhell.com